von der Handwerkskammer Halle / Saale öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die GewerkeMaler- und Lackiererhandwerk , Bodenlegerhandwerk , Holz- und BautenschutzTÜV zertifizierter Sachkundiger für Schimmelsanierung und Innendämmung , Maler- und LackierermeisterSachverständigenbüro Charles Knepper 06295 Lutherstadt Eisleben OT Polleben /Kirchweg 4 Tel.: 03475 - 61 29 942 / Fax: 03475 - 61 29 943 / Funk: 0177 - 400 71 30E-Mail: gutachter-knepper@gmx.de / Homepage: www.gutachter-knepper.deWer darf die Bezeichnung "öffentlich bestellter" Sachverständiger führen?Nur qualifizierte Personen, die durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurden. Die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?Besondere SachkundeVertrauenswürdigkeitObjektivitätPflicht zur GutachtenerstattungSchweigepflichtÜberwachung durch die bestellende StelleWoran erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?An der BezeichnungAm StempelAm AusweisWann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?Immer dann,wenn unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird,wenn ein Schaden beurteilt oder eine Sache bewertet werden muss,wenn der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll,wenn ein fachlicher Streit in einer gütlichen außergerichtlichen Einigung geklärt werden soll.Was geschieht bei Beschwerden?nach Benachrichtigung der Stelle, die den Sachverständigen öffentlich bestellt hat,wird die Angelegenheit von dieser geprüft. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverstößen muß der Sachverständige mit dem Widerruf seiner öffentlichen Bestellung rechnen.Wo bekommt man Rat und Hilfe?Auskunft erteilen die bestellenden Stellen, also im wesentlichen Handwerkskammer , Industrie- und Handelskammern, in einigen Bundesländern auch Architekten-, Ingenieur- oder Landwirtschaftskammern oder staatliche Stellen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Handwerkskammer , Industrie- und Handelskammern geben Verzeichnisse über öffentlich bestellte Sachverständige heraus.InfosHilfe bei Schimmelschäden ...