Normen und Gesetze - Sachverständigenbüro Charles Knepper

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Normen und Gesetze

über uns

VOB ( Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen )

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gliedert sich in die Teile A (VOB/A), B (VOB/B) und C (VOB/C). In der VOB/A - auch als DIN 1960 bekannt - ist die Vergabe von Bauleistungen geregelt. Die VOB/A muß von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von Bauleistungen beachtet werden. Hier sind u.a. die jeweiligen Vergabeverfahren beschrieben. VOB/B (DIN 1961) enthält die gewissermaßen das "Kleingedruckte" oder die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eines Bauvertrags. Die VOB/B regelt die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien. In der VOB/C (DIN 18299 ff) sind die allgemeinen technischen Vertragsbedingen geregelt. Hier finden sich Angaben z.B. zur Mindestausführungsqualität und zur Abrechnung. Empfehlenswert ist es auch für den Ausschreibenden sich it der VOB/C vertraut zu machen, denn auch für die Ausschreibung gibt Teil C wichtige Hinweise (jeweils im Abschnitt 0 "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" der entsprechenden Norm). Öffentliche Auftraggeber sind an die VOB gebunden, private Auftraggeber nicht. Mit der VOB/B und VOB/C lassen sich jedoch so ziemlich alle am Bau vorkommenden Meinungsverschiedenheiten zwoschen Auftraggeber und Auftragnehmer sachgerecht lösen. Daher sollten auch private Auftraggeber in Betracht ziehen, die VOB/B und VOB/C vertragliche mit ihren Auftragnehmern vereinbaren. Die VOB kann über den Buchhandel oder direkt beim Beuth-Verlag bezogen werden.

Stand der Technik

Der Begriff Stand der Technik findet sich in einigen Rechtsnormen und Verträgen. Diese Generalklausel wird dort allgemein definiert um die Aktualität der Textteile zu erhalten, falls sich neuere Entwicklungen ergeben. Teilweise werden Angaben für bestimmte Anwendungsbereiche in Anhängen zu Gesetzen oder Verträgen, in Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften auch näher konkretisiert. Der Stand der Technik beinhaltet auch die Wirtschaftlichkeit von durchzuführenden Maßnahmen. Dies heißt nicht, dass jedes Unternehmen sich den Stand der Technik leisten kann, aber die Mehrheit in dem betreffenden industriellen Sektor. Der Stand der Technik ist meist nicht hinreichend und langjährig erprobt und oft nur Spezialisten bekannt. Verbreiteter als der Stand der Technik sind die anerkannten Regeln der Technik, die meist im Bauwesen vertraglich gefordert sind. Höhere Anforderungen als der Stand der Technik werden durch den Stand von Wissenschaft eingefordert.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" sind ein diffuser Begriff. Als "allgemein anerkannte Regel der Technik" gilt, was
•     auf wissenschaftlicher Grundlage oder fachlicher Erkenntnis beruht (theoretisch richtig)
•     sich in der Praxis bewährt hat und sich allgemein durchgesetzt hat (in einschlägigen Fachkreisen - zumindest Mehrheitlich - anerkannt).

"Allgemein anerkannte Regeln der Technik" können Normen, Merkblätter, sonstige technische Regelwerke aber auch
Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sein. Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" werden im Bauwesen auch gelegentlich als "allgemein anerkannte Regeln der Baukunst" bezeichnet. Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" spiegeln nicht den "Stand der Technik" wider. Wenn zwischen den Vertragspartnern (Bauherr und Planer bzw. Bauherr und Bauunternehmer) nichts anderes vereinbart ist, sind die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" geschuldet. Abweichungen von den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" stellen dann grundsätzlich einen Mangel dar.

DIN Normen

Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung eines Arbeitsausschusses im Deutschen Institut für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise (in der Regel die deutsche Wirtschaft), wobei Übereinstimmung unter allen Beteiligten hergestellt wird. Auf internationaler Ebene erarbeitete Standards sind zum Beispiel ISO-Normen oder die europäischen Normen EN. . Auszug aus den zur Anwendung kommenden DIN Normen in meinem Bestellungsgebiet ( auch Gewerkeübergreifend )

  • DIN 18363 Maler und Lackierarbeiten
  • DIN EN 13300 qualitative Einteilung von Wand- und Deckenfarben
  • DIN 18366 Tapezierarbeiten
  • DIN 18340 Trockenbau
  • DIN 18345 WDVS DIN 18351 vorgehängte Fassaden
  • DIN 18355 Putz- und Stuckarbeiten
  • DIN 18330 Maurerarbeiten
  • DIN 18353 Estricharbeiten
  • DIN 18560 Estriche im Bauwesen
  • DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
  • DIN 18356 Parkettarbeiten
  • DIN 18451 Gerüstarbeiten
  • DIN 18355 Tischlerarbeiten
  • u.a.

Es ist vom DIN e. V. aus nicht gestattet, den Wortlaut von Normen (auch der VOB) im Internet zu hinterlegen.
Die Texte der VOB und DIN Normen können entweder in Buchform gekauft oder unter www.beuth.de bezogen werden.

BFS Merkblätter

Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz und die BFS-Merkblätter : Technische Richtlinien des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Die BFS-Merkblätter stehen als zentrales Werk im Vordergrund der Arbeit des BFS. Diese Technischen Richtlinien werden von den jeweiligen Fachkreisen und dem Maler- und Lackiererhandwerk ständig aktualisiert und bei Bedarf um neue Themen ergänzt. Im Konsens werden so die anerkannten Regeln der Technik formuliert und praxisorientierte Leitfäden entwickelt. Derzeit enthalten die BFS-Merkblätter Fachregeln für 24 unterschiedliche Leistungsbereiche des Maler- und Lackiererhandwerks. Der ständige Wandel in der Entwicklung, die sich verändernden Umweltbedingungen sowie neue Applikationsverfahren und neue Arbeitsgebiete des Maler- und Lackiererhandwerks haben zu Anfang der 90er Jahre dazu geführt, die BFS-Merkblätter als "Loseblattsammlung" herauszugeben. Die Nachfrage und Akzeptanz der Loseblattsammlung haben diesen Schritt bestätigt. Um der steigenden Verbreitung neuer Kommunikationstechniken und -medien gerecht zu werden ist jetzt als weiterer Schritt die CD-Ausgabe hinzugekommen. Im Tagesgeschäft der vereidigten Sachverständigen spielen die BFS-Merkblätter genauso eine wichtige Rolle wie in der täglichen Praxis bei vielen Maler- und Lackierermeistern, Planern, Architekten, Herstellern, Händlern sowie Bauherren und Investoren. Die Technischen Richtlinien des BFS werden regelmäßig im DIN-Anzeiger und dem DIN-Katalog veröffentlicht.

Gesetze

In Deutschland ist das Grundgesetz für alle maßgebend. Im Art. 2, Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Diesem Grundsatz ordnen sich in Deutschland alle nachfolgenden Gesetzte, Verordnungen usw. unter. Auch bei der Planung und Ausführung von Bauarbeiten gilt selbstverständlich als oberster Grundsatz Art. 2, Abs. 2 des Grundgesetzes. Berücksichtigung findet dies im Strafgesetzbuch (§ 319 Baugefährdung) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 Schadensersatzpflicht bei unerlaubter Handlung). Betroffen sind z.B. Statik, Brand-, aber auch Schall-, Wärme und Feuchteschutz und Raumakustik. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z.B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) das allgemeine Privatrecht.

Verordnungen

Die Musterbauordnung des Bundes ist Grundlage der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer. Diese einzelnen Landesbauordnungen weisen jedoch gegenüber der Musterbauordnung teilweise landesspezifische Unterschiede auf. Es empfiehlt sich daher, sich mit der jeweiligen Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes vertraut zu machen. Die Landesbauordnungen haben Gesetzescharakter. Neben der Landesbauordnung müssen möglicherweise zusätzliche Sonderbauverordnungen, etwa für Krankenhäuser, Schulen, Garagen usw. beachtet werden. Auch die Sonderbauverordnungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Die Arbeitsstättenverordnung des Bundes gilt in allen Bundesländern und ist bei der Planung und Ausführung von Bauarbeiten immer zu beachten.

Merkblätter

Merkblätter werden von verschiedenen Verbänden und/oder Arbeitgemeinschaften herausgegeben. Merkblätter sind häufig aktueller wie Normen und spiegeln den technischen Fortschritt eher wider. Aber auch Merkblätter geben nur den zur Zeit ihrer Veröffentlichung vorhandenen Wissensstand wider.Schreibt ein Auftraggeber bzw. dessen Architekt verbindlich vor, daß bestimmte Merkblätter zu beachten sind, trägt der Auftraggeber bzw. dessen Architekt auch die Verantwortung für eventuelle Schäden, welche  aus der Verwendung dieser Merkblätter entstehen. Die Merkblätter können über die jeweiligen Herausgeber bezogen werden.
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